Unter dem Begriff "Mobile Number Portability" oder kurz MNP, verbirgt sich die sogenannte Rufnummernportierung, also die Mitnahme der alten Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters. Seit dem 01. November 2002 sind alle Mobilfunkbetreiber in Deutschland dazu verpflichtet, Kunden die bestehende Rufnummer inklusive der Vorwahl zu überlassen, wenn ... ...
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